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Transparenzen

Best Execution Policy

Orderausführungsgrundsätze

I. Zielsetzung
Die Best Execution Policy regelt Grundsätze und Verfahren, die darauf abzielen, im Rahmen von Transaktionen für die Finanzportfolioverwaltung das bestmögliche Ergebnis für das Sondervermögen zu erreichen. Sie gilt für alle Anleger im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung.

II. Grundsätze der bestmöglichen Ausführung 
Handelsentscheidungen werden grundsätzlich nicht durch die Gesellschaft ausgeführt, sondern unter Zwischenschaltung von Intermediären (Broker, Kontrahenten, usw.) zur Ausführung weitergeleitet. Durch sorgfältige Auswahl und Überwachung der Intermediäre wirkt die Gesellschaft auf die bestmögliche Ausführung der Transaktionen hin. Die Gesellschaft prüft zudem, ob die Intermediäre ihrerseits über angemessene Vorkehrungen verfügen, die sie in die Lage versetzen, die bestmögliche Ausführung der jeweiligen Order für das Sondervermögen zu gewährleisten.

III. Prinzipien der Auftragsvergabe und Best Execution / Ausführungsgrundsätze
Die Vergabe von Handelsaufträgen der Gesellschaft erfolgt im Regelfall nach Maßgabe folgender Grundsätze:

1) Auswahl der Verwahrstelle
TBF vereinbart gemeinsam mit den professionellen Kunden bei Auflegung des Investmentvermögens bzw. bei der Übernahme des Finanzportfoliomanagements eine oder mehrere Verwahrstellen. Die aktuelle Liste der Verwahrstellen ist dieser Best Execution Policy als Anlage 1 beigefügt.

Die Auswahl der Verwahrstelle richtet sich nach:
• der Höhe der Gebühren (Gesamtentgelt)
• darüber hinaus können Wünsche des Kunden Berücksichtigung finden (z.B. langjährige gute Erfahrungen mit einer Depotbank).

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei einer vorliegenden Kundenweisung, die Verpflichtung zur bestmöglichen Ausführung keine Anwendung findet und die Wertpapieraufträge unter Umständen nicht bestmöglich ausgeführt werden.

2) Auswahl der Broker (und andere Intermediäre) sowie der Handelsplätze

a) Handelsaufträge über Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller zum Zeitpunkt der Ordererteilung zur Verfügung stehenden Informationen zu den besten verfügbaren Bedingungen platziert. Bei der Entscheidung über die Auswahl der Broker und deren Ausführung der Aufträge orientiert sich die Gesellschaft an bestimmten Faktoren, die für die Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses relevant sind, darunter insbesondere:

• Preis des Vermögensgegenstandes
• Kosten der Auftragsausführung
• Geschwindigkeit der Ausführung
• Wahrscheinlichkeit der Ausführung beziehungsweise Abwicklung
• Umfang und Art der Order
• Liquidität des Börsenplatzes (Zugang zur Heimatbörse des jeweiligen Finanzinstruments)
• Gute Reputation und hoher Qualitätsstandard

Diese Kriterien werden in Abhängigkeit von der Art des Vermögensgegenstandes und des Handelsauftrags unterschiedlich gewichtet, um eine Auswahl der einzuschaltenden Broker zu ermöglichen.

Die Gewichtung dieser Faktoren bestimmen sich nach folgenden Kriterien:

• Ziele, Anlagepolitik und spezifische Risiken des Investmentvermögens, wie sie im Verkaufsprospekt dargelegt sind
• Merkmale der Vermögensgegenstände und
• Merkmale der Ausführungsplätze, an die der Auftrag weitergeleitet werden kann.

Hierbei können situationsabhängige Einzelfallentscheidungen dazu führen, dass einzelne Faktoren stärker gewichtet werden.

b) Die Weiterleitung von Orderaufträgen erfolgt unter der Annahme, dass unter Berücksichtigung aller mit dem Ausführungsgeschäft verbundenen Kosten das bestmögliche Ergebnis erzielt werden soll. Bei der Entscheidung über die Ordervergabe werden deshalb aufgrund der bei Finanzinstrumenten üblichen Kursschwankungen von allen Brokern diejenigen berücksichtigt, die gleichbleibend für eine kostengünstige, vollständige und zeitnahe Ausführung der Transaktionen erwarten lassen. In besonders gelagerten Fällen kann die Auswahl der Broker durch weitere relevante Faktoren (Markteinfluss der Order, gute Marktabdeckung, Zuverlässigkeit, Service, gute Reputation, hoher Qualitätsstandard) beeinflusst werden.

c) Auf Grundlage dieser Gewichtung (a) unterbreitet die Gesellschaft eine Liste der Broker, an die sie die Handelsaufträge im Portfoliomanagement weiterleiten
möchte. Über die mit den Kunden vereinbarten Broker wird eine Brokerliste geführt. Lässt das Verzeichnis unter Berücksichtigung der Details des jeweiligen Auftrags eine Wahl zwischen mehreren Brokern zu, so wird diese nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall durchgeführt.

d) In der Regel gibt die Gesellschaft Weisungen für die Ausführung der an Broker oder Finanzintermediäre weitergeleiteten Orders. Für diese Fälle werden Ausführungsgrundsätze für eine gleichbleibend optimale Erledigung der Orders benötigt. Für die Festlegung der Faktoren der Orderausführung und deren Gewichtung wird für sämtliche Arten von Finanzinstrumenten auf die unter Abschnitt a) dargestellten Ausführungen verwiesen.

e) Die Gesellschaft überwacht regelmäßig die Orderausführung durch beauftragte Broker. Zu diesem Zweck werden die abgewickelten Transaktionen stichprobenartig auf Übereinstimmung mit dieser Best Execution Policy untersucht.

f) Für die von der Gesellschaft verwalteten Investmentvermögen, werden Orderaufträge nur zusammengelegt, wenn sichergestellt ist, dass die Zusammenlegung
der Aufträge zu keiner Benachteiligung der Kunden bzw. der Anleger führt. Im Falle der Zusammenlegung von Aufträgen hat die Gesellschaft vor Weiterleitung
von Orderaufträgen die Zuteilung an die jeweiligen Kunden bzw. Sondervermögen vorzunehmen.

Sämtliche Beschwerden bzw. Komplikationen in Bezug auf die Verwahrstellen und Broker werden in einem separaten Beschwerdeordner der Gesellschaft verzeichnet. Dies dient der Bewertung und fortlaufenden Überwachung. Bei sich häufenden Beschwerden, wird die Verwahrstelle/der Broker gegebenenfalls durch eine sich qualifizierende Verwahrstelle/qualifizierenden Broker ersetzt.

IV. Vorrang der Kundenweisung
Im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung für professionelle Kunden kann der Kunde unter Beachtung investmentrechtlicher Vorgaben Weisungen hinsichtlich der Ausführungsmodalitäten für ein Einzelgeschäft oder für alle Geschäfte erteilen. Eine Kundenanweisung hat stets Vorrang vor dieser Policy und wird von der Gesellschaft im Rahmen der Orderplatzierung umgesetzt. Die Gesellschaft wird dokumentieren, wann für welche Order eine Weisung der Kunden gegeben worden ist.

V. Überprüfung der Best Execution Policy
Die Best Execution Policy wird von der Gesellschaft regelmäßig, mindestens einmal jährlich, überprüft. Eine Überprüfung findet auch statt, wenn eine wesentliche Veränderung des Marktumfelds eintritt, die das Erzielen bestmöglicher Ergebnisse im Rahmen dieser Policy beeinträchtigen kann.

VI. Abweichende Platzierung im Einzelfall
Aufgrund von Systemausfällen oder außergewöhnlichen Marktverhältnissen kann es in begründeten Ausnahmefällen erforderlich sein, eine Order in Abweichung von dieser Best Execution Policy zu platzieren. Die Gesellschaft wird auch unter diesen Umständen alles daransetzen das bestmögliche Ergebnis für den Kunden zu erreichen. Die Gesellschaft wird dies entsprechend dokumentieren.

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Daniel Dreher

Fondsmanager
Nach seiner Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Volksbank Baden-Baden Rastatt eG startete er direkt im Anschluss einen Trainee zum Wertpapierspezialisten im Private Banking der Volksbank. Nach dem Abschluss des Trainee-Programms im Jahr 2011 war er zunächst als Wertpapierspezialist für das Produktportfolio der Bank verantwortlich, bevor er in die Beratung von vermögenden Privatkunden des Private Bankings wechselte.

Darüber hinaus begann er im Jahr 2010 mit einem nebenberuflichen Studium, welches er als Bachelor of Arts Finance and Management erfolgreich abschloss und im Jahr 2017 mit seinem Master of Science mit der Fachrichtung General Management abrundete. Als eine der wichtigsten aber auch schönsten Erfahrungen sieht er selbst jedoch das Praktikum im Group-Treasury bei der DZ BANK AG in New York, welches er im Rahmen seines Studiums absolvierte.

Seit Oktober 2017 ist er für TBF Global Asset Management GmbH als Portfoliomanager tätig und betreut hier neben defensiven Mandaten vor allem das Segment der europäischen Spezialsituationen.

Sebastian Schütt

Leiter Handel
Nach seiner Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Dresdner Bank AG in Frankfurt am Main studierte er internationale Betriebswirtschaftslehre. Daraufhin folgten die ersten Stationen als Salestrader/Aktienhändler bei namhaften und international tätigen Häusern, unter anderem bei Cantor Fitzgerald International, wo er zuletzt als Partner tätig war.

Von 2010 bis 2013 verantworte er bei Hauck & Aufhäuser Privatbankiers den Aufbau des institutionellen Aktienhandels in Frankfurt am Main mit dem Schwerpunkt auf Small und Mid Caps, woraufhin ähnliche Positionen in anderen Häusern folgten. Zuletzt war er bei BNY Mellon im Multi-Asset-Trading Desk tätig.

Seit Dezember 2017 kommt seine Expertise nun der TBF zugute. Hier ist er vor allem für die Weiterentwicklung der Prozesse im Portfoliomanagement und der TBF-Handelsstandards zuständig.

Patrick Vogel

Senior Fondsmanager
Patrick Vogel begann seine Karriere bei der Deutschen Bank/DWS. Dort war er in den Bereichen Aktien, Multi Asset und Fixed Income als Portfoliomanager tätig. Daraufhin war er über zehn Jahre bei MainFirst tätig. Patrick Vogel war lange Teil des Teams Globale Aktien / Multi Asset und wurde 2021 in die Geschäftsführung als Head of Portfoliomanagement berufen. Zudem verantwortete er die Implementierung von Nachhaltigkeitsansätzen. Er absolvierte seinen Master an der Frankfurt School of Finance & Management, zudem ist er Certified Expert in Sustainable Finance.

Seit Januar 2023 verstärkt Patrick Vogel TBF als Leiter strategisches Asset Management und Senior Portfoliomanager.

Roman Kostal

Senior Fondsmanager
Roman Kostal verfügt über 25 Jahre Erfahrung im Management von globalen Fixed Income Fonds und Mandaten. Zuvor verantwortete er bei MainFirst, Eaton Vance und Oechsle International die Verwaltung der globalen Rentenfonds und -mandate mit aktivem Währungsansatz vor allem für institutionelle Kunden. Roman absolvierte seinen Bachelorabschluss an der wirtschaftswissenschaftlichen Universität Ostrava (Tschechien) und seinen Abschluss als Betriebswirt an der Universität Regensburg. Zudem ist er geprüfter European Financial Analyst (CEFA).

Seit Dezember 2022 verstärkt Roman Kostal TBF als Senior Fondsmanager.

Guido Barthels

Senior Fondsmanager
Der diplomierte Volks- und Wirtschaftswissenschaftler begann seine Investmentlaufbahn 1987 beim Bankers Trust und war nach Stationen bei JP Morgan und Dresdner Kleinwort die letzten elf Jahre CIO bei Ethenea Independent Investors und hauptverantwortlicher Manager für globale Anleihen in den entwickelten Nationen. Er war maßgeblich am Erfolg des Hauses beteiligt und konnte mit seinen Ansätzen entscheidende Mehrwerte für sämtliche Anleiheportfolios liefern.

Seit August 2019 gehört er zum Team von TBF und verantwortet als Senior Portfoliomanager und CEO gemeinsam mit Roman Kostal alle Anleiheinvestitionen von TBF.

Peter Dreide

CIO und Founder
Peter Dreide zeichnete sich schon früh durch Zielstrebigkeit und Verantwortungsbewusstsein aus. So lag es auf der Hand, dass der spätere Gründer und CIO der TBF Global Asset Management GmbH nach seinen Anfängen, in der Anlageberatung der Deutschen Bank AG, 1992 nach Kanada zog um neue Herausforderungen anzunehmen. Vor Ort war er für McLean McCarthy im institutionellen Brokerbereich tätig und leitete die Abteilung International Sales für deutsche Kunden.

Daraufhin folgten leitende Positionen bei Barclays de Zoete Wedd, Deutsche Morgan Grenfell in London und Leiter des “Domestic and International Sales“ bei Deutsche Bank Securities in Kanada.

Im Jahr 2000 zog er mit seiner Frau und drei Kindern zurück nach Deutschland und gründete seine eigene Firma, die TBF Global Asset Management GmbH, bei der er bis heute als Chief Investment Officer fungiert.
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