Skip to main content
15.11.2023

ESG-Nachhaltigkeitsrisiken Stand November 2023

Nachhaltigkeitsrisiken der TBF Global Asset Management GmbH (nachfolgend TBF genannt)


Unter dem Begriff „Nachhaltigkeitsrisiken“ sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung zusammengefasst, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf unser Unternehmen und/oder auf den Wert oder die Rendite der von uns verwalteten Investmentvermögen und Direktanlagen haben könnte.


Nachhaltigkeitsrisiken können aber auch Einfluss auf andere bekannte Risikoarten haben und als ein Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Daher betrachtet TBF in ihrem Risikomanagementsystem Nachhaltigkeitsrisiken als Teilfaktor anderer Risikoarten, insbesondere von Markt-, Preisänderung-, Adressausfall- und Reputationsrisiken. Ob und in welchem Umfang Nachhaltigkeitsrisiken die Investitionsentscheidungen im Rahmen des Portfoliomanagements beeinflussen, hängt wesentlich von der Anlagestrategie des einzelnen Fonds oder Portfolios ab. Je nach Assetklasse und der geltenden Anlagebedingungen kommen folgende Methoden in Betracht, um Nachhaltigkeitsrisiken zu reduzieren:


• Integration von (E)nvironmental-, (S)ocial-, und (G)overnance- Daten in den gesamten Investmentprozess.
• Ausschluss bestimmter Unternehmen, Wirtschaftszweige oder Regionen aus dem erwerbbaren Anlageuniversum.
• Auswahl von erwerbbaren Vermögensgegenständen anhand einer fundamentalen ESG-Analyse und entsprechenden ESG-Kennzahlen sowie anschließende Kombination mit der finanziellen Analyse.
• Aktives Engagement mit Emittenten, wo nötig, um eine positive Veränderung zu bewirken oder um weiteres Reporting einzufordern.
• Wahrnehmung der Stimmrechte erfolgt über die Kapitalverwaltungsgesellschaften, um auch hier entsprechenden Einfluss zu nehmen und Nachhaltigkeitsrisiken, wenn möglich, zu verringern.


Weitere Informationen:
https://www.hansainvest.de/unternehmen/compliance/abstimmungsverhalten-bei-hauptversammlungen

 

Nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren


TBF berücksichtigt im Rahmen des Portfoliomanagements von Investmentsondervermögen derzeit noch nicht umfassend und systematisch etwaige nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Unter Nachhaltigkeitsfaktoren versteht TBF in diesem Zusammenhang Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Die gesetzlichen Anforderungen an die Messung und Gewichtung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen sind neu und sehr detailliert. Die sorgfältige Umsetzung der regulatorischen Anforderungen erfordert einen erheblichen Aufwand, den wir derzeit nicht in ausreichendem Maße leisten können. Zudem sind bereits weitere Änderungen der regulatorischen Anforderungen angekündigt, so dass uns die Etablierung entsprechender Prozesse derzeit nicht sinnvoll erscheint.


Allerdings verwaltet unser Unternehmen einzelne Portfolien, bei denen die Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren verbindlich festgelegter Teil der Anlagestrategie ist. Diese Fonds bewerben entweder ökologische und/oder soziale Merkmale als Teil ihrer Anlagepolitik, oder streben nachhaltige Investitionen im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 an. Gemäß der eben genannten Verordnung informieren wir in den vorvertraglichen Informationen, in den Jahresberichten und auf unserer Homepage für jeden dieser Fonds über die festgelegten Merkmale oder Nachhaltigkeitsziele sowie darüber, ob und ggf. wie die Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen Bestandteil der Anlagestrategie ist.


Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik


Gem. Art. 5 der Verordnung (EU) 2019/2088 muss TBF angeben, inwiefern die Vergütungspolitik mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in Einklang steht. Die Befassung mit, beziehungsweise Verringerung von Nachhaltigkeitsrisiken auf Unternehmensebene oder auf Ebene einzelner Fonds wird im Rahmen des Vergütungssystems nicht gesondert berücksichtigt. Diese Aspekte können die Vergütungspolitik und -praxis lediglich als Teil der allgemeinen Risikostrategie, oder als Teil von individuellen Zielvereinbarungen mittelbar beeinflussen.

 

Erläuterung wesentlicher Änderungen des vorliegenden Dokuments


Wir sind verpflichtet, wesentliche Änderungen an der vorliegenden Offenlegung explizit zu erläutern und kommen dieser Vorgabe in folgender Tabelle nach:

VERSIONDATUMÄNDERUNG
103.2021-
209.2022Anpassungen aufgrund geänderter interner Prozesse
311.2023Anpassungen aufgrund geänderter interner Prozesse

 

 

Stand November 2023 - Version 3